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28 Mrz

Golf Regeländerung ab 2019 – „Abschaffung der Erleichterung auf der gegenüberliegenden Seite roter Penalty Areas“ – Themenblatt 9

Bisher galt:
Zusätzlich zu den Erleichterungsmöglichkeiten am gelb markierten Wasserhindernis erlaubte Regel 26-1c
dem Spieler am seitlichen Wasserhindernis zwei weitere Erleichterungsmöglichkeiten. Der Spieler durfte
den Ball innerhalb von zwei Schlägerlängen und nicht näher zum Loch fallen lassen von
· der Stelle, an der der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses überquert hatte,
oder
· einer Stelle auf der gegenüberliegenden Seite des Wasserhindernisses, gleich weit vom Loch entfernt
wie der Kreuzungspunkt (Regel 26-1c ii).

Was nun neu ist:
Regel 17.1d enthält diese zusätzliche Möglichkeit an roten Penalty Areas nicht mehr.
· Wenn ein Ball in einer roten Penalty Area liegt, hat der Spieler statt der früheren vier nur noch drei
Möglichkeiten, Erleichterung in Anspruch zu nehmen (jeweils mit einem Strafschlag).
· Sollten die Spielleitung der Auffassung sein, dass die drei Erleichterungsmöglickeiten an einem Loch
nicht praktikabel sind, darf sie hierfür eine Platzregel erlassen, die dem Spieler die Erleichterung auch
auf der gegenüberliegenden Seite des Wasserhindernisses erlaubt.

Warum es neu ist:
Die Erleichterung auf der gegenüberliegenden Seite ist eine komplizierte Möglichkeit, die Spielern kaum
geläufig ist und die daher selten genutzt wird.
· Die Möglichkeit wurde vorrangig für ungewöhnliche Fälle erlaubt, in denen weder die Erleichterung
auf der rückwärtigen Verlängerung der Linie Loch – Kreuzungspunkt (Regel 26-1b), noch seitliche
Erleichterung an der Seite, an der der Ball die Grenze des Wasserhindernisses überquert hatte (Regel
26-1c(i)), praktikabel erschien. Die einzige realistische Möglichkeit besteht für Spieler in dieser Situation
darin, mit Strafe und Distanzverlust erneut einen Ball von der Stelle des letzten Schlags zu spielen
(Regel 26-1a).
· In der Praxis wurde die Erleichterung auf der gegenüberliegenden Seite des Wasserhindernisses häufig
genommen, obwohl auch eine oder zwei andere Erleichterungsmöglichkeiten realistisch anwendbar
gewesen wären. Sie stellte für den Spieler daher eine unnötige zusätzliche Option dar, die teilweise für
besondere Vorteile ausgenutzt wurde.
Verläuft beispielsweise ein Bach neben dem Fairway mit einer Reihe von Bäumen oder dichtem Rough
auf der Rückseite, konnte ein schlecht gespielter Ball von einem Baum oder durch das Rough abprallen
und zurück ins Wasser springen. In diesem Fall durfte der Spieler Erleichterung auf dem Fairway in
Anspruch nehmen.
Bei größeren Gewässern, wie einem Teich oder See, kann die Erleichterung auf der gegenüberlie-
genden Seite für den Spieler eine beträchtliche Distanz von der Stelle bedeuten, an der der Ball die
Grenze des Wasserhindernisses überquert hatte und ihm Erleichterung auf dem Fairway eines anderen
Lochs ermöglichen.

· Durch die Abschaffung dieser Möglichkeit kann es in einzelnen Situation dazu führen, dass dem Spieler
als beste (oder einzige) Möglichkeit nur die Erleichterung mit Schlag und Distanzverlust bleibt.
· Die Beurteilung der Erleichterungsmöglichkeit auf der gegenüberliegenden Seite konnte einige Zeit in
Anspruch nehmen. Deren Abschaffung sollte zu Zeitersparnis auf der Runde führen.
· Durch diese Änderung werden Bedenken ausgeräumt, dass mit der häufigeren Nutzung von roten
Penalty Areas ein Spieler die gegenüberliegende Seite zum Droppen nutzen und dabei auf der Seite
des Grüns Erleichterung in Anspruch nehmen kann, anstatt den Ball zum Beispiel über das Wasser-
hindernis hinweg spielen zu müssen.

Alle Themenblätter der Golfregeländerungen zusammengefaßt.

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