Golf Regeländerung ab 2019 – Verhaltensvorschriften – Themenblatt 7
Bisher galt:
Eine Spielleitung durfte eine Strafe für unangemessenes Verhalten (wie Unehrlichkeit, beleidigende
Bemerkungen, Beschädigung von Ausrüstung oder des Platzes etc.) nur wie folgt verhängen:
· Hatte der Spieler schwerwiegend gegen die Etikette verstoßen, durfte die Spielleitung ihn nach Regel
33-7 für das Turnier disqualifizieren.
· Wurde gegen keine weitere Regel verstoßen, hatte die Spielleitung keine Möglichkeit, eine geringere
Strafe für das Fehlverhalten zu erteilen.
Was nun neu ist:
Nach Regel 1.2b darf eine Spielleitung Verhaltensrichtlinien erlassen:
· Die Spielleitung darf Verhaltensrichtlinien nach eigenem Ermessen erlassen und
· die Spielleitung darf geringere Strafen als eine Disqualifikation verhängen (wie ein oder zwei Straf-
schläge oder Lochverlust), falls ein Spieler gegen die Verhaltensrichtlinien verstößt.
Die Spielleitung hat weiterhin das Recht, einen Spieler für einen schwerwiegenden Verstoß
gegen den „Spirit of the game“ zu disqualifizieren.
Warum es neu ist:
Wenn Spieler gegen die Verhaltensrichtlinien verstoßen, haben Spielleitungen jetzt die
Möglichkeit, angemessene Sanktionen zu verhängen (zum Beispiel bei Unhöflichkeit oder unsportlichem
Verhalten).
– In vielen Fällen schien es übertrieben hart, eine Disqualifikation für kleinere Fehlverhalten
auszusprechen.
– Nicht in den Regeln erfasste Sanktionen (wie zum Beispiel Turniersperren, Spielverbot) müssen
ggf. durch die Clubsatzung unterstützt werden. Auch dann sind sie nicht immer angemessen oder
praktisch umsetzbar.
– Durch die weltweite Einheitlichkeit der Golfregeln müssen auch Spielleitungen unterstützt werden,
die aus kulturellen Gründen Unterstützung benötigen, um das lokal übliche Verhalten durchzusetzen.
– Dies ist ein besonderes Anliegen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, bei der jungen Golfern
das richtige Verhalten auf der Runde vermittelt werden soll.
· Die neuen Regeln geben Spielleitungen die Flexibilität, Verhaltensrichtlinien entsprechend der
Anforderungen ihrer eigenen Turniere und Spieler zu erlassen.